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UG ohne Umsatz und Ausgaben: Jahresabschluss notwendig?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir haben am 22.11.2021 eine UG gegründet und bis zum Jahresende (2021) keine Gewinne erwirtschaftet. Es wurde das Stammkapital eingezahlt und die Gründungskosten übernommen. Abgesehen davon sind keine Einnahmen/Ausgaben mit der UG zu verbinden.
Muss für das Jahr 2021 ein Jahresabschluss erstellt werden? Falls ja, wo wird dieser eingereicht und welche Informationen muss dieser enthalten?

Antwort

Für das Jahr 2021 muss selbstverständlich ein Jahresabschluss erstellt werden. Dieser wird an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Bitte beauftragen Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Er kann beurteilen, welche Angaben dieser enthalten muss.

Quelle:
Dr. J. R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Rechtsbeistand

Stand:
September 2022

Tipps der Redaktion:

  • Bundessteuerberaterkammer: Steuerberatersuche
  • Deutscher Steuerberaterverband: Steuerberater-Suchservice
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