Teile des Gewinns spenden: Steuern?
Frage
Ich möchte nebenberuflich (Kleingewerbetreibende) einen Onlineshop in einem Dropshipping-System eröffnen (Verkauf von nachhaltigen Waren von kleinen Herstellern aus der EU). Ein Teil vom Gewinn möchte ich spenden, im Sinne von 1% des Gewinns als Spende für einen Bienenverein oder beim Kauf von bestimmten zwei Waren aus dem Portfolio wird der Käufer eine Lieferung für ein Waisenhaus mitspenden. Ich bin Profi im Online-Marketing, bin aber komplett unsicher wie ich die steuerlichen Themen regeln soll.
Antwort
Spenden sind freiwillige unentgeltliche Leistungen zu Förderung bestimmter steuerbegünstigter Zwecke. Sie werden ohne Erwartung einer bestimmten Gegenleistung gegeben. Das spricht grundsätzlich dafür, dass Spenden keine Betriebsausgaben sind. Sind sie aber in Ausnahmefällen betrieblich veranlasst, können sie als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das können beispielsweise Zuwendungen an Organisationen sein, die dem Zweck der wirtschaftlichen Förderung Ihres Unternehmens dienen.
In den meisten Fällen, so wohl auch in Ihrem Fall, gehören die Spenden aber zu den Kosten der privaten Lebensführung. Spenden Sie zu Förderung steuerbegünstigter Zwecke und erhalten Sie dafür eine ordnungsmäßige Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“), können Sie sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bei einer Sachspende aus Ihrem Betriebsvermögen setzen Sie den Entnahmewert der gespendeten Gegenstände als Privatentnahme und Betriebseinnahme an. Sie können den Buchwert der gespendeten Gegenstände als Entnahmewert ansetzen („Buchwertprivileg“). Dadurch bleibt die Entnahme steuerneutral. Dieser Wert ist dann in der Spendenbescheinigung anzusetzen.
Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Juni 2018
Tipps der Redaktion:
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr