Studentenjob Stylistin: Rechnung schreiben? Anmeldung?
Frage
Mir wurde für 10 Tage im September ein Job als Stylistin angeboten. Am Ende muss ich eine Rechnung schreiben. Ich studiere Mode-und Designmanagement und möchte fragen, inwiefern ich jetzt diesen Job beim Finanzamt etc. melden soll? Muss ich dafür eine USt-IdNr. beantragen? Können Sie mir helfen, wie ich jetzt vorgehen soll?
Antwort
Ihre Tätigkeit als Stylistin ist beim Finanzamt zu melden. Bitte füllen Sie den Vordruck „Anmeldung einer gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit“ aus. Wenn der Umsatz aus der Tätigkeit unter 17.500 Euro liegt, beantragen Sie die Besteuerung als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG.
Nach Bearbeitung durch das Finanzamt bekommen Sie eine Steuernummer, die auf Ihrer Rechnung zwingend zu vermerken ist.
Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Juli 2018
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