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Steuernummer für freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?

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Frage

Ich habe mich beim Finanzamt als IT-/Software-Entwickler angemeldet. Im Schreiben, in dem die Steuernummer zugeteilt wird, steht: Die Steuernummer „gilt für: Einkommensteuer & Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG. Bezeichnung des Betriebs bzw. Art der Tätigkeit: s. Softwareentwicklung gew.“. Bin ich nun als Freiberufler eingestuft worden oder als Gewerbetreibender? Was bedeuten die Abkürzungen in der Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit?

Antwort

Die Steuernummer sagt nichts über die Art der Einkünfte aus. Die Abkürzung ist nicht amtlich, könnte aber für „gewerblich“ stehen. Als Softwareentwickler können Sie grundsätzlich beide Einkunftsarten erzielen - es kommt unter anderem auf Ihre Vorbildung an. Im Zweifel fragen Sie einfach beim Finanzamt an, wie man Sie dort einstuft. Wenn Sie der Meinung sind, das sei nicht zutreffend, wenden Sie sich an einen Kollegen vor Ort, der das dann im Rahmen der Steuerklärung bzw. im Rahmen eines nachfolgenden Rechtsbehelfsverfahrens für Sie erstreitet.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
August 2019

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