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Steuernummer aus vorhergehender Selbständigkeit übernehmen?

Frage

Ich möchte Seminare geben und habe eine zusätzliche Gewerbesteuernummer. Diese hatte ich vor einigen Jahren für die Provisionen für Nahrungsergänzungsmittel erhalten. Ich würde nun gerne diese Gewerbesteuernummer oder dieses Gewerbe für Reiki-Seminare, welche ich halten möchte, nutzen. Ist das möglich? Auf was muss ich noch achten?

Antwort

Das Finanzamt vergibt als Ordnungskriterium Steuernummern und teilt den Steuerpflichtigen mit, für welche Steuerarten sie jeweils gelten. Sie verwenden die Ihnen für die Umsatzsteuer zugeteilte Steuernummer für Ihre Rechnungen, wenn Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben oder sie dafür nicht verwenden wollen.

Eine Steuernummer, die nur für Gewerbesteuer gilt, hat im Außenverhältnis, also zwischen Ihnen und Ihren Kunden, keine Bedeutung. Teilen Sie dem Finanzamt am besten formlos mit, dass Sie beabsichtigen, Reiki-Seminare zu erteilen und damit eine neue steuerpflichtige Tätigkeit beginnen. Das Finanzamt wird Ihnen dann eventuell eine neue Steuernummer zuteilen, die auch für die Umsatzsteuer gilt oder Ihre für die Gewerbesteuer erteilte Steuernummer auch für die Umsatzsteuer gültig stellen. Diese können Sie dann auf Ihren Rechnungen für die Seminare verwenden.

Möglicherweise erhalten Sie vom Finanzamt auch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Ihrer neuen Tätigkeit. Haben Sie den vollständig ausgefüllt, wird das Finanzamt sich bei Ihnen melden und Ihnen das weitere Vorgehen mitteilen.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Juni 2017

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