Antwort
Der Begriff 'gesonderte Feststellung' wird im Steuerrecht für bestimmte Sachverhalte verwendet, die außerhalb eines Steuerbescheids in einem besonderen Verfahren festgestellt werden. Das kann beispielsweise ein Verlust sein, der in einen anderen Veranlagungszeitraum vor- oder zurückgetragen wird, oder auch die Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft, die einheitlich für alle und gesondert für jeden Beteiligten festgestellt werden. Ich nehme aber an, dass die Steuernummer auch für andere Sachverhalte als die gesonderte Feststellung von Einkünften gilt, so z.B. für die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.
Von der Bezeichnung Ihres Betriebs - was die Abkürzung bedeutet, kann ich allerdings nur erahnen - können Sie in keinem Fall darauf schließen, dass das Finanzamt Ihren Betrieb als freiberuflich einstuft. Das Finanzamt wird diese Entscheidung im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung treffen. Es prüft dann die Abgrenzungsmerkmale zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit.
Was Sie mit einer EKS meinen, ist mir allerdings leider nicht klar. Diese Abkürzung ist mir nur im Zusammenhang mit einem Formular der Agentur für Arbeit als eine Anlage zur Erklärung des Einkommens bekannt. Hierzu kann ich Ihnen allerdings keine weiterführenden Informationen geben.
Quelle:
Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
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