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Steuererklärung: welche Belege beifügen?

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Frage

Muss man seinen Steuererklärungen die Rechnungen o. ä. für Wirtschaftsgüter beilegen, um bspw. die Abschreibungen zu belegen?

Antwort

Seit 2018 besteht lediglich eine Belegvorhaltepflicht. Dies bedeutet, dass Sie jegliche Belege, sei es betrieblich oder auch für die private Steuererklärung, nur noch auf Nachfrage dem Finanzamt zusenden müssen.

Somit müssen Sie auch ohne Aufforderung des Finanzamtes keine Rechnungen über Ihre angeschafften Wirtschaftsgüter einreichen.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
Dezember 2019

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