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Sitz des Unternehmens: Privatadresse?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe vor kurzem nebenberuflich ein Gewerbe als Coach und Meditationstrainerin angemeldet (Durchführung von Vorträgen, Workshops, Kursen, Entspannungstechniken & Beratung zu Lebensfragen) und bin nun auf die Frage gestoßen, ob es überhaupt zulässig ist, als Sitz des Unternehmens einfach so meine Privatadresse anzugeben oder ob es hier einer gesonderten Genehmigung bedarf. Diese Auskunft brauche ich um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Ich habe im Netz unterschiedliche Antworten gefunden. Ich habe mich wie gesagt nebenberuflich selbständig gemacht. Ich plane nicht, die Coachings in Person in meiner Wohnung durchzuführen. Viele finden via Skype statt, andere bei meinen Klienten zuhause. Meine Tätigkeiten zuhause würden vor allem Marketing und Kursvorbereitungen für die Meditationskurse umfassen.

Antwort

Als Sitz Ihrer selbständigen Arbeit ist Ihre Wohnadresse anzugeben.
Da Sie von Ihrer Privatadresse Vorbereitung usw. tätigen und keinen Publikumsverkehr haben, brauchen Sie dafür auch keine Genehmigung. Also im Fragebogen des Finanzamtes Ihre Privatadresse angeben.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Juli 2017

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