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Schwerbehinderter Gründer: steuerliche Vergünstigungen?

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Frage

Ich bin blind und möchte mich im Dienstleistungsbereich selbständig machen. Ich bin aktuell Hartz IV-Empfänger. Welche steuerlichen Vergünstigungen bekomme ich als schwerbehinderter Mensch, wenn ich mich selbständig machen möchte?

Antwort

Gesonderte steuerliche Vergünstigungen für schwerbehinderte Menschen für die Existenzgründung gibt es nicht. Schwerbehinderte Menschen können die gleiche Förderung erhalten wie andere Unternehmensgründer. Ergänzend kommen Darlehen oder Zuschüsse vom Integrationsamt in Frage. Sie können außerdem Zuschüsse oder Darlehen für die behinderungsgerechte Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes erhalten.

Quelle.
Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Januar 2015

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