Navigation

Schreiben des Finanzamts zur Einstufung als Freiberufler?

Frage

Ich habe als Freiberufler den Antrag zur Steuerlichen Erfassung gestellt und nun einen Brief erhalten. Nur verstehe ich den nicht ganz: "Das FA hat Ihnen die Steuernummer ... zugeteilt". Klar - die brauche ich ja. "Sie gilt für: Gesonderte Feststellung der Einkünfte". Was meinen die damit genau? "Bezeichnung des Betriebes: Erbrg. v.vBeratldg.f.Info.tech". Heißt das nun, dass ich IT-Berater als Freiberufler akzeptiert wurde? Wichtig: Wie erkenne ich nun, ob ich eine jährliche Einkommensteuererklärung machen muss oder ob diese quartalsmäßig ist?

Antwort

Das Finanzamt hat Ihnen offensichtlich eine Steuernummer als Freiberufler zugewiesen.

Nach der Abgabenordnung (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 b AO) ist eine gesonderte Feststellungserklärung abzugeben, wenn eine Einzelperson wie Sie Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) erzielt und das Betriebsstättenfinanzamt nicht mit dem Wohnsitzfinanzamt identisch ist. Das durch das Betriebsstättenfinanzamt festgestellte steuerliche Betriebsergebnis wird dann von Amts wegen bei der Einkommensteuerveranlagung durch das Wohnsitzfinanzamt berücksichtigt.

Als Freiberufler müssen Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) vorlegen. Dafür verwenden sie einen amtlichen Vordruck. Das machen sie online. Beachten Sie hierzu die "Kleinunternehmerregelung": Unternehmen, deren Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro liegen, müssen den amtlichen Vordrucks "EÜR" nicht vorlegen, aber eine Steuererklärung. Zur Einkommensteuervorauszahlung gilt das Folgende: Das Finanzamt legt jährlich die Summe fest, die Sie als Vorauszahlung künftig vierteljährlich überweisen müssen. In der Steuererklärung für das gesamte vergangene Kalenderjahr werden die Vorauszahlungen verrechnet. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind jeweils quartalsweise zu entrichten. Ist Ihr Einkommen höher als erwartet, so müssen Sie im Folgejahr mit einer Steuernachzahlung rechnen.

Zur Umsatzsteuer sehen Sie bitte die umfangreichen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter www.existenzgruender.de.

Quelle: Dr. Willi Oberlander M.A.
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
März 2015

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben