Navigation

Reverse-Charge-Verfahren: Erlöse aus Rechnung ohne Umsatzsteuer bei Elster wo eintragen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Beratungsleistung für ein Schweizer Unternehmen erbracht. Wegen des Reverse-Charge-Verfahrens habe ich die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt. Wo trage ich denn bei Elster diese Umsätze bei der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Antwort

Einzutragen ist dies in Zeile 41 der USt-Voranmeldung „Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)“.

Quelle:
Ludger van Holt
Dipl.-Finanzwirt
Steuerberater
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf

Stand:
November 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben