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Physiotherapie-Praxen in zwei Bundesländern: steuerlich trennen?

Frage

Ich betreibe eine Physiotherapie-Praxis in Mecklenburg-Vorpommern und möchte nun eine zweite Praxis in einem anderen Bundesland eröffnen. Werden beide Praxen gemeinsam steuerlich oder getrennt veranlagt?

Antwort

Der Gewinn ist für jede Praxis getrennt zu ermitteln.

Die Lohnsteuer für angestelltes Personal ist dann in Mecklenburg-Vorpommern und (oder) in Brandenburg zu zahlen.

Für die Einkommensteuer werden die Gewinne beider Praxen zusammengezählt und dort versteuert, wo sich der private Wohnsitz befindet.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Januar 2019

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