Antwort
Zunächst müssen Sie die Aufnahme Ihrer gewerblichen Tätigkeit bei dem für Sie zuständigen Finanzamt anmelden. Die Finanzämter stellen dafür den steuerlichen Fragebogen zur Verfügung. Hier müssen Sie Angaben u.a. zur Art der Tätigkeit, Umsatzbesteuerung, Gewinnermittlungen nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung, etc. machen. Sie erhalten dann eine neue Steuernummer vom Finanzamt, die Sie auf Ihren Rechnungen anführen müssen.
Es ist ratsam, sich bei der Erstellung des Fragebogens steuerlich beraten zu lassen.
Wie hoch Ihre Einkommensteuerbelastung ist, lässt sich nicht ohne Weiteres sagen. Ob Sie bei Einkünften bis 1.000 Euro Steuern zahlen müssen, hängt u.a. davon ab, ob Sie noch weitere Einkünfte haben.
Der Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2015 für Ledige bei 8.472 Euro, bei Verheirateten verdoppelt er sich auf 16.944 Euro. Liegen Ihre gesamten Einkünfte über dem Grundfreibetrag, so führen die 1.000 Euro Gewinn zu einer höheren Steuerbelastung.
Quelle: Rebekka Appel
Dipl.-Kffr. – Steuerberaterin
Steuerberatung Rebekka Appel
Mitglied der Steuerberaterkammer München
Januar 2016
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