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Nebenberufliche Yogalehrerin: Anmeldung beim Finanzamt?

Frage

Ich bin von Geburt an taub und habe im August eine Yogalehrerausbildung abgeschlossen. Ich plane ab 2018 als nebenberufliche Yogalehrerin zu unterrichten. Sollte ich dies dem Finanzamt melden? Wenn ja, welche Angabe soll ich ausfüllen? Wenn meine Homepage fertig ist, soll im Impressum meine Steuernummer stehen?

Antwort

Sie sollten diese Tätigkeit dem Finanzamt melden. Hierzu müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
November 2017

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