Antwort
Ihre neue Praxis sollten Sie beim Finanzamt anmelden. Dafür reicht zunächst ein formloses Schreiben. Verlangt das Finanzamt weitere Informationen (beispielsweise zur Art Ihrer Tätigkeit, zu umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen, zu den erwarteten Umsätzen und Gewinnen), wird es diese von Ihnen anfordern. Sie erhalten dann auch eine neue Steuernummer, falls das Finanzamt das für erforderlich hält. Möglicherweise werden Sie auch gebeten, für Ihre unterschiedlichen Tätigkeiten jeweils eigene Gewinnermittlungen zu erstellen. Aufgrund der Ähnlichkeit Ihrer Tätigkeiten muss das aber nicht unbedingt so sein.
Umsatzsteuerlich sind Sie mit allen Ihren unternehmerischen Tätigkeiten nur eine einzige Unternehmerin. Daher fertigen Sie nur eine einzige Umsatzsteuererklärung an und erhalten auch keine weitere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. So kann es vorkommen, dass Sie unterschiedliche Steuernummern für unterschiedliche Steuerarten verwenden müssen.
Ob eine Tätigkeit als Naturpädagogin und als Heilpraktikerin für Psychotherapie gleichzeitig möglich ist, ist möglicherweise eine berufsrechtliche Fragestellung, keine steuerrechtliche. Aus steuerlicher Sicht jedenfalls spricht nichts dagegen.
Für den Bereich der Erziehungsberatung gilt das oben Geschriebene zur Aufnahme einer weiteren steuerlich relevanten Tätigkeit. Geben Sie sie dem Finanzamt zunächst formlos bekannt.
Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
November 2018
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