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Kleinunternehmerin: Einnahmen für Steuererklärung wie nachweisen?

Frage

Ich biete als Kleinunternehmerin Sport- und Tanzkurse an. Hierfür habe ich einen Gewerbeschein angemeldet. Am Ende des Jahres muss ich meine Ausgaben meinen Einnahmen gegenüberstellen. Darf ich meine Einnahmen in Form von Kopien der ausgestellten Rechnungen und Quittungen nachweisen? Welche Angaben muss die Quittung enthalten? Wie ist das mit der Nummerierung der Quittungen und Rechnungen? Muss die Nummerierung der Rechnungen und Quittungen gesondert erfolgen, z.B. Rechnung 1, Rechnung 2, Quittung 1-1?

Antwort

Ich gehe davon aus, dass Sie als Gewinnermittlung eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Dabei geht es nach Zahlungsdatum.

Ihre Einnahmen können Sie mit Rechnungen bzw. Quittungen nachweisen. Bitte die Rechnungen fortlaufend durchnummerieren. Wichtig ist, dass alle Nr. fortlaufend nachgewiesen werden können. Also Nr. 1, Nr. 2 usw.

Sofern Quittungen statt Rechnungen ausgestellt werden, können Sie als Nummern-Kreis ja wie von ihnen erwähnt 1-1 bzw. 1-2 usw. verwenden - ebenfalls keine Lücke lassen.
Die Quittung sollte den Namen und Adresse Kunden enthalten und den Verwendungszweck, z.B. Kurs ... und selbstverständlich den Endbetrag.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
September 2016

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