Frage
Ich biete als Kleinunternehmerin Sport- und Tanzkurse an. Hierfür habe ich einen Gewerbeschein angemeldet. Am Ende des Jahres muss ich meine Ausgaben meinen Einnahmen gegenüberstellen. Darf ich meine Einnahmen in Form von Kopien der ausgestellten Rechnungen und Quittungen nachweisen? Welche Angaben muss die Quittung enthalten? Wie ist das mit der Nummerierung der Quittungen und Rechnungen? Muss die Nummerierung der Rechnungen und Quittungen gesondert erfolgen, z.B. Rechnung 1, Rechnung 2, Quittung 1-1?