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Kleinunternehmen: Pflichten gegenüber Finanzamt?

Frage

Wenn die Krankenkasse mir für meine freie Selbständigkeit den Status "nebenberuflich" anerkennt, wodurch ich günstige Beiträge zahle, habe ich dadurch beim Finanzamt oder an anderer Stelle dann Nachteile? Ich habe keine weiteren Neben- oder Haupttätigkeiten. Ich möchte nur mit den relativ geringen Honorar-Einnahmen von ca. 1.000-1.200 Brutto Euro im Monat über die Runden kommen. Ich plane auch die Einzahlung des Mindestbeitrags in die Rentenkasse. Weiterhin gehe ich fürs FA von der 30%-Werbekosten-Pauschale bis 2.455 Euro aus und möchte nicht wegen dem Krankenkassenstatus "nebenberuflich" auf die geringere FA-Pauschale runter begrenzt werden. Kennen Sie sich da aus? Hat das eine Auswirkungen auf das andere?

Antwort

Ihre Einstufung bei der Krankenkasse hat grundsätzlich nichts mit der Versteuerung beim Finanzamt zu tun.

Beim Finanzamt erklären Sie alle Ihre Einnahmen und Ausgaben = Einkünfte eines Jahres. Daraus errechnet sich dann die Ertragsteuer.
Zu der 30%-igen Werbekosten-Pauschale kann ich so nichts sagen, da Sie keine Tätigkeit genannt haben. Ich gehe davon aus, Sie meinen die 30% Betriebsausgabenpauschale bei hauptberuflicher, selbständiger, schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, max. 2.455,00 Euro p.a.

Aus meiner Sicht ist Ihre Tätigkeit hauptberuflich, da Sie keine weitere Tätigkeit ausüben - deshalb erhalten Sie m.E. die Pauschale.

Quelle: Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Juni 2017

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