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Kleinunternehmen: Dienstleistungen für Auftraggeber im Ausland beim Finanzamt melden?

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Frage

Muss ich dem Finanzamt melden, wenn ich mit meinem Kleingewerbe auch Dienstleistungen an Firmen mit Sitz im europäischen Ausland erbringe?

Antwort

Sie können Ihre Dienstleistungen auch an Teilnehmer des europäischen Wirtschaftsraums erbringen, sofern es sich bei den Dienstleistungen nicht um solche handelt, die einer besonderer Zulassung bedürfen. Ich gehe bei Ihrer Frage davon aus, dass Sie die Anmeldung zum Kleingewerbe bereits vollzogen haben. Wichtig: Sie dürfen auch bei Rechnungen ins Ausland dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Es entsteht weder für Sie, noch für den Abnehmer, eine Steuerschuld.

Quelle: Felix Thönnessen
Felix Thönnessen GmbH
Geschäftsführer: Felix Thönnessen
Juni 2018

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