Grafikerin: Finanzamt stuft Tätigkeit als gewerblich ein?
Frage
Ich bin seit 2014 freiberuflich als Grafikerin tätig und meine Spezialität ist unter anderem die Gestaltung von Schulbüchern. Nach drei Jahren hat das Finanzamt nun plötzlich befunden, dass ich doch gewerblich bin. Abgesehen von den Nachzahlungen habe ich nun auch noch die IHK im Nacken, die Nachzahlungen von nunmehr über 4 Jahre erhalten möchte. Ich habe widersprochen und das Finanzamt behauptet nun, Schulbücher zu gestalten, wäre keine künstlerische Leistung. Ich bin fassungslos und benötige fachliche Unterstützung. Ich weiß inzwischen, dass jedes Bundesland hier anders verfährt und auch alles ziemlich willkürlich ist.
Antwort
Ihre Aufgabe ist es nun, sich im Einzelnen mit der Begründung der Behörde auseinanderzusetzen und diese bestmöglich zu entkräften. Belegen Sie anhand Ihrer Werke/Arbeiten, Ihres künstlerischen Werdegangs, der bereits ergangenen Rechtsprechung uvm., dass es sich bei Ihrer Unternehmung um eine künstlerische Tätigkeit handelt. Hierbei spielt auch die konkrete Auftragsumsetzung und die Art der Vermarktung Ihrer Werke eine wesentliche Rolle. Da dies eine sehr komplexe Aufgabe ist, empfehlen wir Ihnen, hierzu die Unterstützung eines/r Rechtsanwalts/in bzw. Steuerberaters/in in Anspruch zu nehmen.
Quelle: Chanell Eidmüller, Mag. rerum publicarum
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
www.ifb.uni-erlangen.de
November 2019
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