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Gewerbe erweitert: zwei Steuernummern?

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Frage

Ich habe beim Gewerbeamt mein Gewerbe mit einer Ummeldung erweitert. Das Finanzamt hat mir aber eine zweite Steuernummer zugewiesen. Dagegen lege ich jetzt Widerspruch ein. Kann das Finanzamt mich zu einem zweiten Gewerbe zwingen, wenn ich doch nur eines mit zwei Aufgabenbereichen haben will? Muss das Finanzamt nicht beachten, dass das Gewerbeamt die Erweiterung durchgeführt hat?

Antwort

Die reine Erweiterung eines Gewerbes führt in der Regel nicht zu einer neuen Steuernummer. Bevor Sie viel schreiben, empfehle ich den Griff zum Telefon. Häufig kann das dann unkompliziert erledigt werden. Vermutlich hat die/der Sachbearbeiter/in die Erweiterung überlesen und geht davon aus, dass Sie ein neues Gewerbe angemeldet haben. Die Vergabe einer Steuernummer hat noch keine belastenden Folgen. Dies ändert sich aber spätestens dann, wenn Sie aufgefordert werden Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Lohnsteuer-Voranmeldungen abzugeben. Dann rate ich dringend, die Kommunikation schriftlich zu führen.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
August 2018

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