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Gewerbe angemeldet: ab wann Steuern zahlen?

Frage

Ich habe am 1. April 2016 meine Sprachenschule zum Gewerbe angemeldet und habe bis jetzt noch keinen Unterricht erteilen können/lassen, sondern fange jetzt erst gerade so richtig an. Ab wann muss ich Steuern bezahlen?

Antwort

Wenn Sie Ihr Gewerbe beim Finanzamt angemeldet haben, wird Ihnen durch Bescheid bekannt gegeben, welche Einkommensteuervorauszahlungen Sie vierteljährlich zu leisten haben. Nachdem eine so lange Zeit - weit mehr als ein Jahr - vergangen ist, hätte das Finanzamt sich schon längst mit einem Vorauszahlungsbescheid melden müssen. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach Ihrem im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegebenen Gewinn sowie Ihren persönlichen Verhältnissen. Die Vorauszahlungen sind zum 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. jedes Jahres fällig. Wenn Sie nach bald 1 1/2 Jahren noch keinen Vorauszahlungsbescheid erhalten haben, wird die erste Steuerzahlung durch Ihren Einkommensteuerbescheid festgesetzt.

Erzielen Sie mit Ihrer Sprachenschule umsatzsteuerpflichtige Umsätze, sind Sie als Existenzgründer zunächst für zwei Jahre verpflichtet, monatlich zum 10. des Folgemonats Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt elektronisch einzureichen und die selbst errechnete Umsatzsteuer bis zu diesem Zeitpunkt an das Finanzamt abzuführen. Nach Ablauf der zwei Jahre richtet sich Ihr Voranmeldungszeitraum nach der Höhe Ihrer Umsatzsteuerschuld des Vorjahres.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
August 2017

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