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Gesellschaft anmelden und Gewinnfeststellung beantragen?

Frage

Ich würde gerne unsere GbR anmelden, habe auch die Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gefunden und ausgefüllt. Nachdem es sich um eine Neugründung handelt, gibt es noch keine Steuernummer. Muss ich die Gesellschaft erst formlos anmelden, um dann die Fragebogen und vor allem auch die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung beantragen kann? Es wäre toll, wenn Sie mir sagen könnten, wie ich parallel die Gesellschaft anmelden und die Gewinnfeststellung beantragen kann.

Antwort

Nachdem der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt bearbeitet wurde, werden Sie für die GbR eine Steuernummer erhalten. Eine weitere (formlose) Anmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt ist nicht notwendig.

Sofern die GbR gewerbliche Einkünfte erzielt, muss zusätzlich noch ein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden. Erbringt die GbR jedoch freiberufliche Leistungen, welche selbständige Einkünfte i.S.d. § 18 EStG darstellen, ist keine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Eine Gewinnfeststellung wird nicht (beim Finanzamt) beantragt. Die Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern und die Feststellung des Gewinns der GbR werden grundsätzlich im Gesellschaftsvertrag der GbR geregelt. U.U. kann die Gewinnverteilung auch noch nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgelegt werden, wenn die Regelung im Gesellschaftsvertrag zu einer unverhältnismäßigen Verteilung führen würde. Sind der Gewinn und die Gewinnverteilung der GbR durch die Gesellschafter festgestellt, sind diese in der jährlichen Steuererklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung anzugeben.

Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs & Hastrich
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
Februar 2019

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