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Geschäftsräume nicht am Wohnort: Welches Finanzamt ist zuständig?

Frage

Ich bin verheiratet und wir sind steuerlich gemeinsam veranlagt. Was wäre, wenn ich mich in einem 50 km entfernten Ort selbständig mache? Ich habe vor, im Haus meiner Mutter eine kleine Praxis zu eröffnen. Mietkosten würden nicht entstehen. Am Wochenende würde ich nach Hause fahren. Welches Finanzamt wäre zuständig? Würde man weiterhin gemeinsam veranlagt?

Antwort

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihre gemeinsame Wohnung befindet. Dort ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Weiterhin findet die Zusammenveranlagung statt. Sofern sich Ihre Praxis in einem anderen Zuständigkeitsbereich befindet, müssen Sie zudem Ihre Umsatzsteuererklärung sowie eine so genannte Feststellungserklärung bei diesem Finanzamt abgeben.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Januar 2019

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