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Geschäftliche Tätigkeit ohne Steuernummern starten?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe ein Nebengewerbe für einen Onlineshop angemeldet und mich auch schon beim Finanzamt angemeldet, jedoch noch keine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Id-Nr. erhalten. Kann ich nun trotzdem schon Ware bestellen? Kann ich die Umsatzsteuer für diese Ware dann trotzdem vom Finanzamt zurückbekommen oder benötige ich dafür die Steuernummer?

Antwort

Beide Steuernummern sollten Sie sofort selbst oder durch Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater beantragen. Auch ohne Bekanntgabe der Steuernummer können Sie bereits beruflich tätig werden und Verträge abschließen sowie Ware bestellen sowie verkaufen.

Problem ist die USt-ID-Nr.: Diese muss Ihnen vorliegen, da der Lieferant die USt-ID-Nr. benötigt, um eine Rechnung mit zutreffendem Umsatzsteuerausweis erstellen zu können. Die USt-ID-Nr. wird bei bestehenden Unternehmen relativ zügig, nämlich in 3 - 4 Tagen, erteilt. Bei Neugründungen kann dies bis zu 2 - 4 Wochen dauern.

Quelle: Dr. J.R. Lüders
Dipl. Oec.
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Rechtsbeistand
Dr. Lüders & Partner mbB
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Hamburg, Wirtschaftsprüferkammer Berlin

Juli 2020

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