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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: voraussichtliche Einkünfte?

Frage

Unter Punkt 3.1 wird nach den voraussichtlichen Einkünften gefragt. Werden hier schon die Werbe- und Betriebskosten berücksichtigt oder sollen diese gesondert in Zeile 118 Steuerabzugsbeträge aufgeführt werden?

Antwort

Einkünfte sind der Saldo aus Einnahmen abzgl. Betriebsausgaben. Ihre „Werbe- und Betriebskosten“ sind also schon hier zu berücksichtigen.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Juni 2019

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