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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: voraussichtliche Einkünfte?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Unter Punkt 3.1 wird nach den voraussichtlichen Einkünften gefragt. Werden hier schon die Werbe- und Betriebskosten berücksichtigt oder sollen diese gesondert in Zeile 118 Steuerabzugsbeträge aufgeführt werden?

Antwort

Einkünfte sind der Saldo aus Einnahmen abzgl. Betriebsausgaben. Ihre „Werbe- und Betriebskosten“ sind also schon hier zu berücksichtigen.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Juni 2019

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