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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Krankenversicherungsbeiträge angeben?

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Frage

Sind KV-Beiträge auch Steuerabzugsbeträge im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Zuge einer Gewerbeanmeldung?

Antwort

Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge) stellen grundsätzlich Sonderausgaben dar. Deshalb sind diese im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unter die Rubrik „voraussichtliche Vorauszahlungen“ unter den Sonderausgaben einzutragen.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln
April 2019

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