Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Bezeichnung des Unternehmens?
Frage
Ich habe mich kürzlich als Freiberufler selbständig gemacht. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung habe ich in der Zeile „Bezeichnung des Unternehmens“ einfach meinen eigenen Vornamen gefolgt von meinem Namen eingetragen. Bald darauf habe ich einen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem mir meine neue Steuernummer mitgeteilt wird. Im selben Brief steht „Bezeichnung des Betriebs: Softwareentwicklung“. Ich habe jetzt beispielsweise bereits bei einem Onlinehändler einen Kopierer bestellt. Dort steht jetzt in der Rechnung einfach mein Vorname plus Nachname. Erfüllt diese Rechnung den Vorgaben des Finanzamts für eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung? Oder ist dies nicht ausreichend, da die Betriebsbezeichnung, die mir das Finanzamt zugeteilt hat, nicht angegeben ist. Wie kann ich den vom Finanzamt angegeben Unternehmensnamen ändern?
Antwort
Als Freiberuflerin und als Freiberufler treten Sie mit Ihrem Namen auf – eine handelsrechtliche „Firma“ gibt es nicht. Die Bezeichnung ist nur Zusatz ohne rechtliche Wirkung.
Die Rechnung mit Vor- und Zuname und Adresse ist völlig in Ordnung und erfüllt damit hinsichtlich der Bezeichnung des Unternehmens die erforderlichen Angaben.
Sollte die Bezeichnung Ihrer Tätigkeit nicht richtig sein, müssen Sie das beim Finanzamt ändern. Ich gehe aber davon aus, dass Sie in der Zeile des Fragebogens angegeben haben „Softwareentwicklung“. Also brauchen Sie nichts ändern.
Quelle:
Ernst Rabenstein StB
Kempf + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg
Stand:
Oktober 2019
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