Frage
Ich bin seit knapp über einem Jahr als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet (DJ & Audio Engineer) - dies wurde damals auch genehmigt. Ich habe den Fragenbogen zur Steuerlichen Erfassung auch dementsprechend ausgefüllt (unter Einkünfte selbständige Arbeit angegeben). Nun bekam ich meine Steuererklärung zurück mit dem Vermerk nächstes Mal die Anlage G anstatt der Anlage S zu benutzen, da es sich plötzlich um gewerbliche Einnahmen handelt. Nun ist meine Frage, ob ich meine Selbständigkeit in ein Gewerbe umändern muss bzw. das Gewerbe rückwirkend beantragen muss (was ggf. ein Bußgeld nach sich zieht), obwohl mir zuerst der Status des Freiberuflers genehmigt wurde.