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Finanzamt stuft Tätigkeit nachträglich als gewerblich ein?

Frage

Ich bin seit knapp über einem Jahr als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet (DJ & Audio Engineer) - dies wurde damals auch genehmigt. Ich habe den Fragenbogen zur Steuerlichen Erfassung auch dementsprechend ausgefüllt (unter Einkünfte selbständige Arbeit angegeben). Nun bekam ich meine Steuererklärung zurück mit dem Vermerk nächstes Mal die Anlage G anstatt der Anlage S zu benutzen, da es sich plötzlich um gewerbliche Einnahmen handelt. Nun ist meine Frage, ob ich meine Selbständigkeit in ein Gewerbe umändern muss bzw. das Gewerbe rückwirkend beantragen muss (was ggf. ein Bußgeld nach sich zieht), obwohl mir zuerst der Status des Freiberuflers genehmigt wurde.

Antwort

Eine (stillschweigende) Genehmigung der freiberuflichen Tätigkeit durch den Empfang des Fragebogens gibt es nicht. Erst durch die Veranlagung der Steuer durch das Finanzamt erfolgt eine steuerliche Würdigung und damit Qualifizierung, was aber keine Genehmigung darstellt, sondern lediglich den verfahrensrechtlichen Vollzug einer Steuerfestsetzung widerspiegelt.

Als DJ müssten Sie sich beim Gewerbeamt grundsätzlich anmelden, damit Sie bei einer etwaigen Überprüfung durch das Ordnungsamt die genehmigte Tätigkeit nachweisen können. Auch arbeitsrechtlich sollte an eine Genehmigung gedacht werden.

Ob die Umqualifizierung durch das Finanzamt (Anlage G statt S) auch zu steuerlichen Konsequenzen führt, hängt von der Höhe des Gewerbeertrages ab; da bis zu einem Betrag von 24.500 Euro keine Gewerbesteuer anfällt.

Quelle: Rolf-J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Mai 2017

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