Navigation

Finanzamt stuft Gewerbe als freiberufliche Tätigkeit ein?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Bei einer "Praxis für Hundephysiotherapie und Tierheilkunde" handelt es sich eindeutig um ein Gewerbe. Wie ist die Rechtslage, wenn das Finanzamt die Praxis gemäß § 18 Abs. 1 Nr. Satz 2 als freien Beruf eingestuft hat? Ist dann trotzdem ein Gewerbe anzumelden? Wenn ja, mit welcher rechtlichen Grundlage kann ich dies dann begründen?

Antwort

Es kommt immer wieder vor, dass die Anmeldungen von (vermeintlichen) Freiberuflern bei den Finanzämtern ohne nähere Prüfung akzeptiert werden. Betroffene Personen gehen dann ebenso häufig wie fälschlich von einer Anerkennung als Freiberufler aus. Wenn Sie sich trotz Unsicherheit als freiberuflich (im Steuerdeutsch: selbstständig) beim Finanzamt anmelden, so ist dies unschädlich, solange nicht eine Betriebsprüfung nachträglich ein Gewerbe feststellt.

Beachten Sie bitte: Eine Sicherheit für die Einstufung als Freiberufler im steuerlichen Sinne gibt nur die so genannte "verbindliche Auskunft" des Finanzamtes. Eine derartige Festlegung der Finanzverwaltung ist jedoch mit sehr hohen Anforderungen und auch mit Kosten verbunden.

Häufig bleiben Betroffene in der steuerlichen Freiberuflichkeit, zumindest solange sie sich unter der Grenze bewegen, deren Erreichen tatsächlich zu Gewerbesteuerzahlungen führt. Dies wiederum hängt von persönlichen und regionalen Verhältnissen (Hebesatz) ab.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Diplom-Betriebswirt (FH)
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Januar 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben