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Fehlerhafte Steuererklärung: Fehler nachträglich korrigieren?

Frage

Mir ist bei der diesjährigen Steuererklärung leider ein Fehler unterlaufen und zwar habe ich in der EÜR aufgrund eines in der Buchhaltung falsch eingetragenen Betrags einen um ca. 10.000 Euro zu hohen Betrag angegeben. Aufgefallen ist mir das ganze nachdem das Finanzamt nach Einreichen der Steuererklärung Belege für den Betrag von mir sehen wollte. Daraufhin habe ich die Summe/Belege nochmals überprüft und den Fehler bemerkt. Meine Frage ist nun: Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen (Anzeige Steuerhinterziehung etc.) und wie soll ich am besten vorgehen um den Fehler zu korrigieren (formlose Meldung beim Finanzamt, direkte Korrektur in Elster, Anwalt einschalten etc.)?

Antwort

Legen Sie den angeforderten Belegen eine berichtigte EÜR (bzw. Korrektur in Elster als Ausdruck) bei, verbunden mit der Bitte, diese der Besteuerung zugrunde zu legen. Auf diese Weise haben Sie einen schlichten Antrag auf Änderung gestellt, ohne etwaige "Anzeigen", "Steuerhinterziehungen" etc. erwähnen zu müssen.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Juni 2015

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