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Fachprüfung nicht bestanden: Steuernummer ändern?

Frage

Wenn ich mich als Heilpraktikerin für Psychotherapie beim Finanzamt angemeldet und eine Steuernummer erhalten habe, dann aber durch die Prüfung zum HP Psych. gefallen bin, darf ich trotzdem unter dieser Steuernummer als Paarberaterin und psychologische Beraterin selbständig tätig werden? Für beide Beratungsformen liegen Zertifikate vor. Kann ich unter dieser Steuernummer als Paarberaterin selbständig agieren, obwohl die Steuernummer eigentlich für eine geplante Tätigkeit als HP-Psychotherapie vergeben wurde?

Antwort

Sie können (müssen) unter der vom Finanzamt vergebenen Steuernummer Ihre selbständigen Einkünfte erklären, auf die fehlende Fachprüfung hat das keinen Einfluss.

Sie müssen allerdings prüfen, ob die weitere Beratertätigkeit evtl. den gewerblichen oder aufgrund der Qualifikation und erhaltenen Zertifikate den freiberuflichen Einkünften zuzurechnen ist.

Quelle: Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2019

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