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Erst Neben-, dann Hauptgewerbe: Steuern?

Frage

Ab Februar 2013 möchte ich ein Nebengewerbe gründen. Ab Mai - nach einem Gerichtstermin in einem Arbeitsrechtverfahren - möchte ich ein Hauptgewerbe anmelden. Wie bekomme ich meine nebenberuflichen Investitionen für Fahrzeug, Büroausstattung usw. vom Nebengewerbe dann im Mai in ein Hauptgewerbe transferiert? Wird es da steuerrechtliche Probleme geben?

Antwort

Das Finanzamt macht keinen Unterschied zwischen Neben- und Hauptgewerbe. Sie müssen auch nur eine Gewinnermittlung fertigen. Daher wird es keine Probleme geben.

Quelle:
Carsten Schupp StB
Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf (KdöR)
Januar 2013

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