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Einnahmen unter 9.000 Euro: Steuererklärung abgeben?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin freischaffende Medienkünstlerin und habe seit letztem April eine Steuernummer. Im vergangenen Jahr habe ich unter 9.000 Euro mit meiner freischaffenden Tätigkeit verdient und frage mich nun, ob ich eine Steuererklärung bzw. EÜR bis 31. Mai bei meinem Finanzamt einreichen muss/sollte?

Antwort

Da Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt haben, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Mai 2018

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