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Einkommensteuererklärung: KSK-Beiträge wo eintragen?

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Frage

Ich bin selbständig im künstlerischen Bereich tätig, bin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und die Künstlersozialkasse übernimmt den Arbeitgeberanteil. Nun muss ich das erste Mal die Beiträge zur Renten-, Kranken und Pflegeversicherung in die Anlage Vorsorgeaufwand bei der Einkommensteuererklärung 2015 eintragen. In welche Felder muss ich meine gezahlten Beiträge bzw. die von der KSK geleisteten Anteile eintragen?

Antwort

Ihre Bescheinigung der gesetzlichen Krankasse führt in der Regel auf, welche unterschiedliche Beiträge Sie geleistet haben - verbunden mit einem entsprechenden Begleitschreiben (KV, Pflege, freiwillige Leistungen, Zusatzleistungen, Rückerstattung). Sollte das nicht der Fall sein, so können Sie sich die steuerliche Handhabe exemplarisch bei der BARMER GEK im Internet ansehen: http://www.barmer-gek.de/a000144

Wenn Sie der elektronischen Weitergabe zugestimmt haben, wird das Finanzamt bereits von Amts wegen Ihre Pflichtbeiträge erfassen. Wesentlich ist nicht, ob Sie Ihre Pflichtbeiträge richtig erklärt haben, sondern, ob das Finanzamt im Bescheid nicht Ihre geleisteten Beiträge um die KSK-Beiträge gekürzt hat, denn das Finanzamt übernimmt in der Regel die elektronisch übermittelten Datenbestände, ohne diese mit Ihren erklärten Daten zu vergleichen.

Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Mai 2016

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