Antwort
Ihre Bescheinigung der gesetzlichen Krankasse führt in der Regel auf, welche unterschiedliche Beiträge Sie geleistet haben - verbunden mit einem entsprechenden Begleitschreiben (KV, Pflege, freiwillige Leistungen, Zusatzleistungen, Rückerstattung). Sollte das nicht der Fall sein, so können Sie sich die steuerliche Handhabe exemplarisch bei der BARMER GEK im Internet ansehen: http://www.barmer-gek.de/a000144
Wenn Sie der elektronischen Weitergabe zugestimmt haben, wird das Finanzamt bereits von Amts wegen Ihre Pflichtbeiträge erfassen. Wesentlich ist nicht, ob Sie Ihre Pflichtbeiträge richtig erklärt haben, sondern, ob das Finanzamt im Bescheid nicht Ihre geleisteten Beiträge um die KSK-Beiträge gekürzt hat, denn das Finanzamt übernimmt in der Regel die elektronisch übermittelten Datenbestände, ohne diese mit Ihren erklärten Daten zu vergleichen.
Quelle: Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Diplom Volkswirt
Steuerberaterkammer Düsseldorf
Mai 2016
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