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Einkommensschätzung für Finanzamt?

Frage

Ich möchte mich als Betreuungskraft/Alltagsbegleiterin selbständig machen. Einen Kundenstamm muss ich mir erst aufbauen und werde in der ersten Zeit mit Sicherheit nicht mehr als 450 Euro erwirtschaften. Ich kann mein Einkommen zunächst nur schätzen; wie reagiert das Finanzamt darauf? Macht es als Selbständige einen Unterschied, ob ich mehr oder weniger als 450 Euro verdiene?

Antwort

Ihre Frage ist so allgemein gehalten, dass ich Ihnen mehrere Seiten schreiben könnte. Ich versuche die Situation in der gebotenen Kürze wie folgt zusammenzufassen:

In dem Moment, in dem Sie ein Gewerbe anmelden, egal wie umfangreich dieses geplant ist, erhalten Sie einen Fragebogen vom Finanzamt, in dem allgemeine Daten und erwartete Umsätze bzw. Gewinne abgefragt werden. Diesen müssen Sie sorgfältig ausfüllen. Anschließend erhalten Sie eine Steuernummer und Sie müssen ggf. Steuervorauszahlungen leisten, je nach erwartetem Gewinn und den weiteren finanziellen und persönlichen Verhältnissen. In jedem Fall müssen Sie bis spätestens 31.05. des Folgejahres eine Steuererklärung abgeben. Die 450,00 Euro Grenze, die bei Arbeitnehmern eine entscheidende Rolle spielt, hat für Sie keine Bedeutung.

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Ludger van Holt
- Steuerberater -
Pudell und Partner PartGmbB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2017

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