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Eine Steuernummer für zwei verschiedene freiberufliche Tätigkeiten?

Frage

Meine Frage wäre, ob ich mit einer Steuernummer auch zwei verschiedene selbständige Tätigkeiten als Freiberufler ausüben kann.

Antwort

Ja - Sie erhalten nur eine Steuernummer für Ihre selbständige Tätigkeit. Wollen sie Ihre Tätigkeit getrennt abrechnen, können Sie zwei getrennte Nummernkreise verwenden. Sollte Ihnen das nicht ausreichen, dann verwenden Sie für die eine Tätigkeit die Steuernummer und für die zweite Ihre Personenidentifikationsnummer. Allerdings ist gegenüber dem Finanzamt alles zu konsolidieren und unter der einen Steuernummer anzugeben.

Quelle:
Rolf - J. Baumann StB/vBP/RB
Steuerberaterkammer Düsseldorf
November 2013

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