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Bier herstellen: Steuerpflicht?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Im Expertenforum wird von Ihnen angegeben, dass jeder Bundesbürger 200 Liter Bier im Jahr herstellen darf, ohne dass eine Steuerpflicht entsteht. Die Einschränkung „für den eigenen Bedarf“ fehlt hier, wird aber von den Zollbehörden immer wieder angeführt. Auch wenn ich unterhalb der Freimenge bliebe, wäre das Bier zu versteuern - auch wenn es unentgeltlich abgegeben wird. Was ist richtig?

Antwort

Ja das ist richtig. Deshalb hatten wir den Link zum Biersteuergesetz gesetzt. Darin heißt es u.a.:
Bier ist ebenfalls von der Steuer befreit, wenn es

  1. als Probe innerhalb und außerhalb des Steuerlagers zu den betrieblich erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen verbraucht oder für Zwecke der Steuer- oder Gewerbeaufsicht entnommen wird,
  2. im Steuerlager zur Herstellung von Getränken verwendet wird, die nicht der Biersteuer unterliegen,
  3. als Probe zu einer Qualitätsprüfung der zuständigen Behörde vorgestellt oder auf Veranlassung dieser Behörde entnommen wird,
  4. unter Steueraufsicht vernichtet wird,
  5. von Brauereien an ihre Angestellten und Arbeiter als Haustrunk unentgeltlich abgegeben wird.

Den vollständigen Gesetzestext können Sie hier nochmals nachlesen.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Oktober 2019

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