Frage
Mein Ehemann hat eine freiberufliche Tätigkeit als Arzt aufgenommen; die Erklärung zur Feststellung wurde an das zuständige Finanzamt übersendet. Leider kann ich den zuständigen Bearbeiter nicht erreichen. Für die Elstam-Abfrage der Mitarbeiter ist aber schon die Angabe einer Steuernummer im Lohnprogramm erforderlich. Hierzu meine Fragen: Wird für die Praxis (Einzelpraxis) eine neue Steuernummer erstellt werden? Wie lange dauert die Zuteilung der eventuell neuen Steuernummer? Kann sonst mit der bisherigen (bislang privaten) Steuernummer die Anmeldung der Lohnsteuer, ELstam usw. erfolgen?