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Wohnsitz in der Schweiz – eigene Apotheke in Deutschland: Steuern?

Frage

Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit und bin mit einem Deutschen verheiratet, wir wohnen schon seit fünf Jahren in der Schweiz und sind zusammen steuerlich veranlagt. Wir haben keine Kinder. Als Apothekerin will ich mich in Deutschland selbständig machen durch den Kauf einer Apotheke. Wo und wie muss ich Steuern zahlen insbesondere die Einkommensteuer, wenn mein Hauptwohnsitz in der Schweiz ist?

Antwort

Die Einkünfte aus Ihrer Apotheke (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, geregelt in Artikel 7 Doppelbesteuerungsabkommen-Schweiz/Deutschland) sind in dem Land zu versteuern, indem sich Ihre Betriebsstätte befindet, also in Deutschland.

Da Sie in Deutschland weder Ihren Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig.

In der Schweiz sind diese Einkünfte gemäß Artikel 24 Abs. 2 Nr. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Schweiz steuerfrei.

Allerdings behält sich die Schweiz vor, die Einkünfte in die Ermittlung des Steuersatzes mit einzubeziehen.

Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
August 2018

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