Antwort
Die Einkünfte aus Ihrer Apotheke (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, geregelt in Artikel 7 Doppelbesteuerungsabkommen-Schweiz/Deutschland) sind in dem Land zu versteuern, indem sich Ihre Betriebsstätte befindet, also in Deutschland.
Da Sie in Deutschland weder Ihren Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig.
In der Schweiz sind diese Einkünfte gemäß Artikel 24 Abs. 2 Nr. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland/Schweiz steuerfrei.
Allerdings behält sich die Schweiz vor, die Einkünfte in die Ermittlung des Steuersatzes mit einzubeziehen.
Quelle: Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
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August 2018
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