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Schankwirtschaft mit drei Spielautomaten: Steuern?

Frage

Ich möchte gerne eine bestehende Schankwirtschaft mit drei Spielautomaten übernehmen. Wenn ich am Monatsende nach Abzug der Gehälter und Bezahlung meiner Lieferanten sowie Pacht etc. einen Betrag x übrig behalte, wie viel % sollte ich von diesem Betrag für Steuern in etwa zur Seite legen? Der Umsatz aus den Spielautomaten wird mit ca. 40% besteuert - ist das korrekt? Das Schankgewerbe soll als Nebentätigkeit ausgeführt werden. Nach welcher Steuerklasse werden die Gewinne (vor oder nach Steuern?) dann versteuert und wie hoch ist der % Satz in etwa?

Antwort

Ohne Ihre steuerlichen Rahmenbedingungen (z.B. ungefähre Höhe Ihres voraussichtlichen Gewinns und die Art und Höhe Ihrer Haupteinkünfte) zu kennen, kann ich Ihnen aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs nicht die ungefähre Höhe Ihres Steuersatzes nennen. Damit ist eine Aussage, welchen Prozentsatz Ihres Gewinns Sie für die beiseitelegen sollten, unmöglich.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Hälfte Ihres steuerlichen Gewinns dafür einplanen, denn der Spitzensteuersatz liegt bei 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bedenken Sie dabei aber, dass sich nicht alle betrieblichen Auszahlungen auch steuerlich sofort bemerkbar machen. Schaffen Sie sich Gegenstände an, die Sie längere Zeit in Ihrem Unternehmen nutzen, können Sie die Anschaffungskosten dafür nur über die Abschreibung geltend machen. Bei Computern sind das beispielsweise drei Jahre, bei Möbeln 13 Jahre.

Bei gewerblichen Einkünften gibt es keine Steuerklassen. Ihr steuerlicher Gewinn wird mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten addiert und gemeinsam versteuert. Wenn Sie auch Einkünfte aus einer Angestelltentätigkeit haben, wird die daraus einbehaltene Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer gewertet.

Das Finanzamt wird Ihnen nach Ihrer steuerlichen Anmeldung mitteilen, wenn und ggf. in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen auf Ihre jährliche Einkommensteuerschuld zu zahlen haben. Die Vorauszahlungen sind dann vierteljährlich fällig, jeweils zum 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.

Die Steuer auf Spielautomaten ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. In Berlin beträgt die Vergnügungsteuer beispielsweise 20 %. Sie wird auf die sogenannte Nettokasse erhoben. Das sind die Spieleinsätze abzüglich der ausgezahlten Gewinne und der Umsatzsteuer. Ein Merkblatt zur Vergnügungsteuer in Berlin erhalten Sie hier: www.berlin.de

Ich rate Ihnen dringendst, sich vor Übernahme eines Unternehmens steuerlich beraten zu lassen. Es lauern viele steuerliche Fallen, die Sie deutlich teurer zu stehen kommen können als der Rat eines Steuerberaters. Auch das richtige und steueroptimale Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ist ohne Beratung für einen steuerlichen Laien so gut wie nicht möglich.

Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Oktober 2016

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