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Psychotherapeutische Praxis: Steuern für Vermietung?

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Frage

Ich plane die Gründung einer psychotherapeutischen Praxis. Ich möchte gern einen Praxisraum vollständig und einen zweiten Raum teilweise untervermieten. Werden hierfür Steuern aus Vermietung fällig? Wenn ja, mit welchem Satz und wie werden diese dann berechnet?

Antwort

Die Vermietung der Praxisräume ist in der selbständigen Tätigkeit aufzunehmen. Sie stellen keine separaten Vermietungseinkünfte dar, da die Räumlichkeiten grundsätzlich der eigenen psychotherapeutischen Praxis zur Verfügung stehen. Die Nutzungsüberlassung ist dann grundsätzlich innerhalb der freiberuflichen Praxis.

Die Besteuerung erfolgt dann als freiberufliche Tätigkeit mit dem persönlichen Steuersatz. Diese ist je nach Höhe des Einkommens bei maximal 42 %.

Quelle: Carsten Schupp StB
Heiny & Partner PartGmbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Düsseldorf (KdöR)
März 2015

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