Navigation

Nebenberufliche Fachkraft für Arbeitssicherheit: Steuern?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich wurde von einem befreundeten Unternehmer gefragt, ob ich bei ihm als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Honorarbasis arbeiten könnte. Ich bin angestellter Ingenieur, habe die Ausbildung zur Fachkraft absolviert und bekleide in dem Unternehmen, in dem ich angestellt bin u.a. auch diese Funktion. Mein Arbeitgeber hat schon signalisiert, dass er mit der Aufnahme dieser nebenberuflichen Tätigkeit einverstanden ist. Ich erwarte ungefähr 700 Euro/p.a. an Zusatzeinnahmen - es ist also eher ein Freundschaftsdienst. Nichtsdestotrotz möchte ich dann keine Probleme bei meiner Einkommensteuererklärung haben. Was gilt es hierbei zu beachten?

Antwort

Bei dieser Tätigkeit handelt es sich steuerlich um eine „selbständige“ Tätigkeit. Diese müssen Sie über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ dem Finanzamt anzeigen. In Ihrer Einkommensteuererklärung müssen Sie dann in der Anlage S die Einkünfte hieraus (Honorareinnahmen abzüglich damit in Zusammenhang stehender Betriebsausgaben) angeben und versteuern.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
März 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben