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Internationales Beratungsnetzwerk gründen: Einkünfte wie versteuern?

Frage

Ich gründe ein Beratungsnetzwerk in Deutschland. Dies besteht aus mir und mehreren Wissenschaftlern im Ausland (auch außerhalb der EU), die ich fallweise beauftragen werde, mir mit einem Vertrag zu helfen. Melde ich mich dann als Freiberufler an? Ist es korrekt berechnet (bei der Steuererklärung), wenn ich z.B. 100.000 Euro Einkünfte durch Verträge bekommen habe, aber 75.000 Euro an andere Berater weitergeleitet habe, dass ich dann in Deutschland nur Steuern auf die bleibenden 25.000 Euro zahle?

Antwort

Bitte besprechen Sie Ihr Geschäftsvorhaben in jedem Fall detailliert mit Ihrem Steuerberater. Nur mit einer entsprechend genauen Schilderung kann eine Empfehlung zur passenden Rechtsform gegeben, sowie eine genaue Abgrenzung vorgenommen werden. Die Freiberuflichkeit kann je nach Rechts-/Organisationsform beispielsweise durch gewerbliche Umsätze (z.B. Verkäufe von Fremdleistungen) in Frage gestellt werden (sog. Abfärbe- oder Infektionstheorie).

Gerade auch vor dem Hintergrund internationaler Transaktionen und Rechnungsstellungen ist die Beratung durch einen fachkundigen Steuerberater unerlässlich.

Grundsätzlich sind Ihre Annahmen zur Versteuerung weitestgehend korrekt. Bleiben wir bei Ihrem Beispiel:

  • Sie nehmen 100.000 Euro ein = Umsatz
  • Sie bekommen Rechnungen von externen Beratern für deren Leistungen (ich nehme an Ihre Kollegen schreiben Ihnen eine Rechnung da eine Anstellung meines Erachtens zu aufwändig ist) i.H.v. insgesamt 75.000 Euro = Kosten (Hinweis: Sie werden zahlreiche weitere Kosten haben wie Buchhaltung, Versicherungen, Telefon/Internet ...)
    -> Damit verbleibt Ihnen ein zu versteuerndes Ergebnis i.H.v. 25.000 Euro

Beachten Sie hierbei, dass je nach steuerlicher Erfassung beispielsweise das sog. Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt (vgl. § 4 Abs. 3 und § 11 EStG). D.h. Sie versteuern (grob formuliert) ausschließlich sämtliche Zu- und Abflüsse eines jeweiligen Wirtschaftsjahres (unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung).

Als Beispiel:
Sie erzielen einen Umsatz von 100.000 Euro der Ihnen vollumfänglich im Jahr 2018 zufließt.
Sie erhalten und bezahlen eine Rechnung an einen externen Berater erst am 15.01.2019 über 25.000 Euro.
Ihr Jahresgewinn beträgt damit für 2018 (im Beispiel) 50.000 Euro und in 2019 (im Beispiel) 0 Euro.

Das Bespiel zeigt, dass es je nach Rechtsform- und Zahlungsmanagement zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen/Belastungen kommen kann.

Auch vor diesem Hintergrund ist eine enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater zu empfehlen. Bitte denken Sie immer daran, ausreichend Rücklagen für Ihre Steuer zu bilden/ laufend Ihre Steuervorauszahlungen anzupassen.

Ergänzende Hinweise: Kalkulieren Sie genau! Berücksichtigen Sie bei Ihrer selbständigen Tätigkeit auch sämtliche Arbeitgeberanteile (ca. 21% auf den Bruttolohn), die Sie zusätzlich erwirtschaften müssen, um Ihr Betriebsergebnis mit einem entsprechenden Bruttogehalt vergleichen zu können.

Sichern Sie sich auch rechtlich ab: Wer übernimmt die Haftung für im Ausland „hergestellte“ Vertragsteile? Wie ist Ihre Zusammenarbeit mit externen Kollegen geregelt? In welcher Währung zahlen Sie die Kollegen aus (Achtung: ggf. Währungsrisiken berücksichtigen)?

Wie immer kann ich nur empfehlen: Schreiben Sie einen lückenlosen Businessplan, in dem Sie ALLE Aspekte Ihrer Tätigkeit berücksichtigen. Nur so können Sie mögliche Risiken vorzeitig erkennen und von vorne herein umgehen.

Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
April 2018

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