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Gewerbe- und Einkommensteuer miteinander verrechnen?

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Frage

Für Gewerbe- und Einkommensteuer müssen jeweils Vorauszahlungen geleistet werden. Im Nachhinein kann die Gewerbesteuer wiederum auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Ist es hier möglich bereits bei den Vorauszahlungen eine Verrechnung zu beantragen, um der vorläufigen finanziellen Doppelbelastung zu entgehen?

Antwort

Sie müssen die Vorauszahlungen für beide Steuerarten getrennt leisten. Es ist zwar prinzipiell richtig, dass die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Dennoch muss die Gewerbesteuer als solche separat an die Gemeinde gezahlt werden.

Bei der Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen sollte die Gewerbesteuer bereits berücksichtigt worden sein. Dies können Sie an Ihrem Steuerbescheid erkennen. Die Gewerbesteuer wird also bereits bei der Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet, so dass hier keine Doppelzahlung entsteht.

Quelle: Rebekka Appel
Dipl.-Kffr. – Steuerberaterin
Steuerberatung Rebekka Appel
Mitglied der Steuerberaterkammer München
November 2016

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