Antwort
Als natürliche Person ist man in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn man in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 183 Tage in Deutschland) hat. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bedeutet: Alle Einkünfte, die irgendwo auf der Welt erzielt werden, unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Ausnahmen regeln aber Abkommen zwischen Deutschland und den jeweiligen anderen Staaten, also beispielsweise Südafrika. Diese "Doppelbesteuerungsabkommen" sollen verhindern, dass Einkünfte doppelt besteuert werden.
Welches Land, also Deutschland oder Südafrika, das Besteuerungsrecht hat, hängt von der jeweiligen Einkunftsart und ggf. auch von den Umständen des Einzelfalls ab. Diese Doppelbesteuerungsabkommen werden immer zwischen den einzelnen Staaten ausgehandelt werden. Daher sind pauschale Aussagen nicht möglich. Man muss schon in das jeweilige Vertragswerk hineinschauen und mehr Details zu den steuerlichen Verhältnissen wissen, um Ihre Frage beantworten zu können.
Für andere Steuerarten gelten auch andere Bedingungen. Ein Unternehmen, das als Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) geführt wird, ist in Deutschland körperschaftsteuerpflichtig, wenn es seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung in Deutschland hat. Ausnahmen regelt auch hier unter Umständen das Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika.
Bei der Umsatzsteuer hängt es nicht vom Sitz eines Unternehmens ab, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, sondern vom jeweiligen Umsatz. Und hier spielt es auch teilweise eine Rolle, ob der andere Staat ein Mitgliedstaat der EU ist oder nicht.
Sie sehen also: Eine konkrete Antwort auf Ihre Frage ist ohne nähere Angaben nicht möglich.
Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
August 2015
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