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Freiberufler: Sozialversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen?

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Frage

Es geht um meine Tätigkeit als Freiberufler in Vollzeit. Welchen Betrag der Sozialversicherungen (freiwillige gesetzliche KV und freiwillige gesetzliche RV) kann ich steuerlich geltend machen?

Antwort

(Freiwillige) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sowie in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung können gem. § 10 (1) Nr. 2 Bst. a und Nr. 3 EStG vollständig bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) eingetragen bzw. deklariert werden.

Bei den Rentenversicherungsbeiträgen können nur Beiträge bis zur Höhe der knappschaftlichen Rentenversicherung steuermindernd verausgabt werden. Hier ist noch zu beachten, dass bis 2025 nur ein bestimmter Prozentsatz der Beiträge berücksichtigt wird.

Quelle:
Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Reihbandt Steuerberatung
Zuständige Aufsichtsbehörden: Steuerberaterkammer Köln

Stand:
Mai 2020

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