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Einkommensteuer: Freibetrag?

Frage

Seit dem Jahr 2010 habe ich ein Kleinunternehmen (als Innenarchitektin) angemeldet. Im Jahr 2011 erwirtschaftete ich ca. einen Umsatz von 7.000 Euro. Meine Rechnungen erstelle ich ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf Steuerbefreiung gemäß §19 UStG. Im Jahr 2012 betrug mein Umsatz 16.500 Euro. Laut Informationen im Internet liegt der Steuerfreibetrag von Einkommen bei Kleinunternehmen bei 8.000 Euro. Wie hoch wird der Umsatz besteuert bzw. mit welcher Höhe der Einkommensteuer muss ich für das Jahr 2012 rechnen?

Antwort

Grundsätzlich berechnet sich die Einkommensteuer nach dem Gesamteinkommen, bei dem sämtliche Einkünfte (Umsatz abzüglich Kosten) aus verschiedenen Einkommensarten innerhalb eines Jahres zusammengerechnet werden. Ein gesonderter Freibetrag für Kleinunternehmen existiert bei der Einkommensteuer nicht. Einkommensteuer muss dann gezahlt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen (Gesamteinkommen abzüglich Sonderausgaben wie Krankenversicherungen, Spenden u.a.) den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende für 2012 beträgt 8.004 Euro (2013: 8.130 Euro). Der Steuersatz steigert sich mit dem Einkommen und beginnt bei 14%. Daher wird die Einkommensteuer individuell nach dem entsprechenden Einkommen ermittelt. Wie hoch Ihr Einkommen tatsächlich ist, kann aus der Frage heraus nicht ermittelt werden.

Bei Ihnen stellt sich noch die Frage nach der Umsatzsteuer. Sie erwähnen, dass sie Kleinunternehmer i.S. § 19 UStG sind. Das gilt jedoch nur bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro. Sobald Sie die 17.500 Euro in einem Jahr überschreiten, müssen Sie ab dem folgenden Jahr Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Februar 2013

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