Antwort
Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen festgesetzt, das auf der „Summe der Einkünfte“ basiert. Nur für diese Einkunftsarten interessiert sich das Finanzamt:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte
Für jede dieser sieben Einkunftsarten ermitteln Sie die Einkünfte, also den Gewinn oder Verlust, getrennt. Erst wenn Sie das gemacht haben, bilden Sie die Summe aller Ihrer Einkünfte. Und zwar für Sie und für Ihre Ehefrau separat.
Diese Addition verschiedener Einkünfte hat einen großen Vorteil: Erleiden Sie in einer Einkunftsart einen Verlust, wird dieser Verlust – grundsätzlich – mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet. Das wäre beispielsweise bei Ihren Einkünften aus selbstständiger Arbeit als Ingenieur im ersten Jahr der Fall.
Wenn Sie negative Einkünfte, Ihre Frau positive Einkünfte erzielt, werden diese im Rahmen der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer miteinander saldiert. Ergibt sich dann ein negatives Ergebnis, weil Ihre Verluste höher waren als die positiven Einkünfte Ihrer Frau, können Sie wählen:
- Sie können den Verlust (ganz oder teilweise) ins Vorjahr zurücktragen lassen. Haben Sie dort ein positives zu versteuerndes Einkommen gehabt, wird die Steuer rückwirkend gemindert und Sie erhalten sehr schnell eine Steuererstattung für das Vorjahr
- Sie können aber auch den Verlust, soweit Sie ihn nicht im Vorjahr haben berücksichtigen lassen, in das nächste Jahr vortragen lassen. Das könnte sinnvoll sein, wenn Sie im Vorjahr keine großen Einkünfte hatten oder jedenfalls im nächsten Jahr höhere Einkünfte erwarten, die Sie durch den Verlust mindern wollen, um künftig Steuern zu sparen.
Mit Steuernummern hat dieses Verfahren übrigens nichts zu tun. Steuernummern dienen lediglich als Ordnungskriterium beim Finanzamt. Sie müssen Ihre geschäftliche Steuernummer (oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) auch auf Ihren Rechnungen angeben. Für die Wahl Ihrer Veranlagungsform (Zusammenveranlagung mit Ihrer Frau oder Einzelveranlagung, die Sie auch wählen können), spielen sie keine Rolle.
Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
April 2016
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