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Digitale Leistung für Privatkunden in der Schweiz: Umsatzsteuer?

Frage

Ich bin freiberuflicher Lektor und Korrektor in Deutschland und der Schweiz. Ich erbringe die Leistungen am PC in Deutschland, nutze das Reverse-Charge-Verfahren und weise den Empfänger (Umsatzsteuer-ID auf Rechnung vermerkt) auf die Steuerschuld hin.

Ich habe nun die Anfrage einer Privatperson aus der Schweiz bekommen, eine Studienarbeit zu korrigieren. Diese Person besitzt keine UID. Berechne ich hier deutsche USt.? Und ändert sich die Antwort auf Frage 1 mit Blick auf die Unterscheidung von Korrektor und Lektor durch die Künstlersozialkasse? Diese stuft die Korrektor-Tätigkeit (Grammatik, Interpunktion, Satzumbruch bestehender Texte) häufig nicht als geistig schöpferische Tätigkeit ein, da es sich um leichte Korrekturen fremder geistiger Leistung handelt (und nimmt Korrektoren damit nicht auf). Tätigkeiten eines Lektors (kann auch inhaltlich bearbeiten, also eigenkreativ) hingegen schon.

Antwort

Da Sie eine Leistung – höchstwahrscheinlich nicht auf elektronischem Wege – an eine Privatperson erbringen, greift hier der Grundsatz des Leistungsortes an Privatpersonen. Im Ergebnis gilt die Leistung als in Deutschland erbracht und muss somit in der Rechnung ausgewiesen und abgeführt werden. Die Umsatzsteuer beträgt entsprechend 19%.

Die Einordnung der Leistung aus dem Gesichtspunkt der Künstlersozialkasse hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Erhebung der Umsatzsteuer.

Quelle: Sascha Schneider
Diplom-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
TaxSolut - Langhans & Schneider PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

März 2021

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