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Onlineshop: Betriebsausgaben geltend machen

Frage

Ich stehe kurz vor der Eröffnung eines Onlineshops für Mineralien unter Kleinunternehmerregelung zunächst als Nebenerwerb. In den letzten Jahren habe ich als Sammler viele Steine erworben. Auf den Rechnungen (Etsy, Ebay etc.) sind aber teilweise keine Umsatzsteuern ausgewiesen. Kann ich die betroffenen 2022er Belege trotzdem in der ESt-Erklärung 2022 als vorweggenommene Betriebsausgabe geltend machen? (Die Entscheidung für die Selbstständigkeit und die Wiederveräußerung von den Stücken fiel in 2022.) Oder ist eine Privateinlage besser geeignet? Diese gedenke ich für die Stücke zu nutzen, die ich vor 2022 erstanden habe bzw. zu denen ich keine Rechnung habe.

Antwort

Die Rechnungen müssen grundsätzlich den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Für einen Vorsteuerabzug muss auch die gesetzliche Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen sein. Für einen Betriebsausgaben ist nur die wirtschaftliche Belastung ausschlagegebend. D.h. wenn Sie die Steine für Ihr Unternehmen erworben haben, können Sie die hierfür aufgewendeten Kosten als (vorweggenommene) Betriebsausgaben geltend machen. Eine so genannte Privateinlage ist hier nicht notwendig.

Sofern Sie Steine vor Ihrer Selbstständigkeit erworben haben und nun diese Steine im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit verkaufen wollen, so können Sie diese Steine in Ihr Betriebsvermögen (mit dem so genannten Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungskosten, wenn die Steine innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Einlagezeitpunkt angeschafft wurden) einlegen.

Quelle:
Mario Fuhs
Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln

Stand:
November 2023

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